Sachverständigenprüfung von Maschinen und Anlagen

Regelmäßig prüfen – Unfälle vermeiden

Das Jahr neigt sich dem Ende zu – ein guter Zeitpunkt für die jährliche wiederkehrende Prüfung von Maschinen, Anlagen und Arbeitsmitteln.

Arbeitsunfälle, Fehlzeiten, wirtschaftliche Risiken bis hin zum Produktionsstillstand: Werden Arbeitsmittel nicht korrekt geprüft, entsteht Gefahr für die Gesundheit von Beschäftigten und auch für den Bestand eines Unternehmens.

So selbstverständlich der Einsatz von Maschinen und Geräten auch ist – durch Verschleiß, unsachgemäße Bedienung oder Einwirkungen anderer Maschinen können sicherheitsrelevante Schäden oder Fehlfunktionen auftreten. Wissen Sie wirklich genau, in welchem Verschleißzustand Ihre Arbeitsmittel, Geräte, Maschinen und Anlagen sind und wo der „Zahn der Zeit“ langsam, aber sicher nagt?

Deshalb sind Arbeitgeber verpflichtet, regelmäßige Prüfungen an den Arbeitsmitteln durchzuführen oder durchführen zu lassen.

Vertrauen Sie dabei auf einen kompetenten Partner.

Anfrage zur Sachverständigenprüfung von Maschinen und Anlagen

Formular Anlagenprüfung
Wir benötigen Ihre Angaben ausschließlich zur Terminbuchung.

Geprüft wird u.a.:

Spielplätze, Tore, Türen, Leitern, Tritte, Regale, Hubwagen, Arbeitsbühnen, Staplerarbeitsbühnen,Container und Mulden, Traversen, Handfahrcontainer, PSA gegen Absturz, Kettenzüge, Ketten,- Bandgehänge,Hydraulikheber, Lastaufnahmemittel sowie ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

Ihr Vorteil

Für Unternehmer macht es sich gleich mehrfach bezahlt, auf den tadellosen Zustand der im Betrieb genutzten Arbeitsmittel zu achten: Sie vermeiden Arbeitsunfälle und verringern die damit direkt oder indirekt verbundenen Kosten (Ausfallzeiten, Neubeschaffung, Reparatur) sowie ihr eigenes Haftungsrisiko.

Ihr Ansprechpartner:

Tobias Blüse

Telefon: 0163 21 47 405
info@bluese-arbeits-gesundheitsschutz.de

Wir bieten Ihnen eine qualifizierte regelmäßige und herstellerunabhängige Prüfung Ihrer Arbeitsmittel, Geräte, Maschinen und Anlagen. Wir unterstützen und beraten Sie bei der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben wie:

Inhalte

  • Prüfung der Arbeitsmittel anhand der Angaben im Prüfbuch
  • Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
  • Dokumentation der Mängel und Übergabe des Mängelberichtes einschließlich entsprechender Handlungsempfehlungen
  • Prüfung der Arbeitsmittel hin-sichtlich der Einhaltung der grundlegenden Sicherheits-
    und Gesundheitsanforderungen, der Unfallverhütungsvorschriften und der Regeln der Technik
  • Prüfung des Zustandes von Bauteilen und Einrichtungen hinsichtlich der  Beschädigungen, des Verschleißes, der Korrosion oder sonstiger Veränderungen
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